Scheinselbständige: Nebenberufliche Versicherungsvertreter gelten als Angestellte
Ein Urteil des Bundesgerichtshofs kommt die Versicherungswirtschaft teuer zu stehen. Der Coburger HUK-Konzern hatte "nebenberufliche Vertreter" jahrelang als Selbständige geführt und mit mageren Provisionen abgespeist. Die Richter stuften die Mitarbeiter rückwirkend als Angestellte ein. Begründung: Sie mußten ihr Kundendienstbüro regelmäßig offenhalten, der KonzernBundesgerichtshof; Az.: VIII ZR 248/97
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