Ratenvereinbarung über Sozialversicherungsbeiträge

Nach einem Urteil des OLG Düsseldorf hat eine Vereinbarung einer GmbH mit der Einzugsstelle, dass rückständige Sozialversicherungsbeiträge in monatlichen Raten gezahlt werden sollen, keinen Einfluß auf den vom Geschäftsführer bereits verwirklichten Straftatbestand der Beitragsvorenthaltung (§ 266 a Absatz 1 StGB).

Urteil des OLG Düsseldorf vom 21.03.1997
22 U 153/96

NJW-RR 1997, 1124

 

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