Pfändbarkeit zukünftiger Rentenansprüche

Auch erst zukünftig entstehende oder fällig werdende laufende Geldansprüche gegen einen Träger der gesetzlichen Rentenversicherung sind pfändbar, sofern die Ansprüche auf einem bereits bestehenden Sozialversicherungsverhältnis beruhen. Das noch nicht rentennahe Alter des Schuldners steht einer solchen Pfändung grundsätzlich nicht entgegen.

Beschluss des BGH vom 21.11.2002

 

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