Gleichstellung von Teilzeitarbeitnehmern hinsichtlich betrieblicher Altersvorsorge
Nach einem Beschluß des Bundesverfassungsgerichtes dürfen Teilzeitbeschäftigte nicht einfach von einer betrieblichen Altersversorgung(Beschluß des Bundesverfassungsgerichtes v. 19.05.1999, AZ 1 BvR 263/98)
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