Gleiche Unfallrente für Frauen

Frauen steht die gleiche Unfallrente wie Männern zu. Dies stellte das Bundessozialgericht für den Fall klar, dass eine Frau bei gleicher Tätigkeit weniger verdient als ein männlicher Kollege. In derartigen Fällen ist die Versicherungsleistung nach dem höheren Arbeitsverdienst der Männer zu berechnen.

Urteil des BSG
2 RU 47/96

Handelsblatt vom 10.02.1998

 

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