Höhe der Betriebsrente kann in der Betriebsvereinbarung gergelt werden

Nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichtes kann in der Betriebsvereinbarung eines Unternehmens die Höhe der Betriebsrente geregelt werden. "br />Bei entsprechend plausiblen Gründen können bei der Berechnung der Höhe der Rente einzelne Lohnbestandteile unberücksichtigt bleiben, wie beispielsweise Provisionen.
In der Betriebsvereinbarung darf hingegen nicht bestimmt werden, daß einzelne Gruppen von Arbeitnehmern entweder keine oder keine angemessene Betriebsrente erwerben. "br />Eine solche Regelung verstößt gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz und ist daher unzulässig.

Bundesarbeitsgericht (v. 17.02.1998 ); AZ: 3 AZR 578/96

 

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