Betriebsrente und Wiederverheiratung
Nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts geht der Anspruch auf die Betriebsrente eines verstorbenen Ehegatten verloren, wenn der Hinterbliebene wieder heiratet.Der Verlust der Betriebsrente ist endgültig. Diese lebt - anders als im staatlichen Rentensystem - nach der Scheidung
Urteil des BAG 3 AZR 28/96 Der Betrieb 1997, 883
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