Rentenanspruch aus Unfallversicherung wegen Wirbelsäulenschaden als Berufskrankheit


Wirbelsäulenschaden als Berufskrankheit anerkannt
Arbeitnehmer die nachweisen können, daß Wirbelsäulenschädigungen direkt mit der Berufsausübung zusammenhängen und infolge der Berufstätigkeit z.B. durch langjähriges Heben oder Tragen schwerer Lasten entstanden sind, können nun Rentenansprüche aus der gesetzlichen Unfallversicherung geltend machen.

Das Bundessozialgericht erkennt derartige Leiden jetzt grundsätzlich als Berufskrankheit an.

Urteil des BSG vom 23.03.1999 B 2/U 15/98 R RdW Heft 8/1999, Seite V

 

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