Versorgungszusage, Widerruf


Widerruf der Versorgungszusage bei schweren Verfehlungen
Ein Angestellter im öffentlichen Dienst war fast 30 Jahre als Führerscheinprüfer tätig, bis sich schließlich herausstellte, daß er über Jahre hinweg insbesondere ausländischen Prüflingen in unzulässiger Weise bei der Prüfung geholfen und dafür über 750.000 DM kassiert hatte. Der Mann wurde wegen Bestechlichkeit zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren verurteilt. Der Führerscheinprüfer wurde aus dem Dienst entfernt. Beim Erreichen der Altersgrenze stellte er einen Antrag auf Gewährung der Altersversorgung. Dies lehnte der Dienstherr unter Berufung auf die schweren Verfehlungen des Arbeitnehmers ab.

Auch das Landesarbeitsgericht Köln kam zu dem Ergebnis, daß sich der bestechliche Arbeitnehmer nicht auf die Zusage der Altersversorgung berufen konnte. Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung kann ein Arbeitgeber die Versorgungszusage widerrufen, wenn Art und Schwere des Verstoßes eine Berufung auf die Zusage als rechtsmißbräuchlich erscheinen lassen. Ein Rechtsmißbrauch kann anzunehmen sein, wenn der Arbeitnehmer seine Stellung über lange Zeit hinweg dazu mißbraucht hat, den Arbeitgeber zu schädigen und sich so die von ihm erbrachte Betriebstreue im Rückblick als wertlos darstellt. Diese strengen Voraussetzungen sah das Gericht in diesem Fall für gegeben.

Urteil des LAG Köln vom 12.06.1997 6 Sa 205/97 MDR 1998, 165

 

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