Vertragliche Begrenzung der Lesitungen aus betrieblicher Altersversorgung auf die während des Arbeitsverhältnisses existierenden Angehörigen rechtlich zulässig

Eine betriebliche Altersversorgung umfasst nicht auch eine Witwen- und Waisenrente zu Gunsten des Ehegatten und des Kindes des Arbeitnehmers, wenn dieser erst nach Ausscheiden aus dem Unternehmen geheiratet hat bzw. das Kind erst später geboren wurde. Die vertragliche Begrenzung der Leistungen aus der betrieblichen Altersversorgung auf die während des Bestehens des Arbeitsverhältnisses existierenden Angehörigen, ist nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts rechtlich nicht zu beanstanden.

Urteil des BAG vom 19.12.2000; Az.: 3 AZR 186/00

 

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