Rentenzeiten, Ausbildung im Ausland

Das Bundessozialgericht entschied, daß im Ausland erbrachte Ausbildungszeiten (Schule, Berufsausbildung, Studium) auf die Rentenversicherung in Deutschland angerechnet werden müssen. "br />
Voraussetzung für die Anerkennung ist jedoch, daß Qualität und Dauer der ausländischen Ausbildung mit der entsprechenden Ausbildung in Deutschland vergleichbar sind.

Urteil des BSG
4 RA 18/94

FAZ vom 22.06.1996

 

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