Keine Regelung des Rentenalters in Betriebsvereinbarungen möglich

Keine Regelung des Rentenalters in Betriebsvereinbarungen
Die Festlegung der Altersgrenze, bei deren Erreichen Mitarbeiter in Rente zu gehen haben, kann nicht in einer Betriebsvereinbarung zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber geregelt werden.

Eine derartige Regelung ist nach dem Betriebsverfassungsgesetz nicht zulässig und stellt einen unzulässigen Eingriff in die Berufsausübungsfreiheit der Arbeitnehmer dar.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main 14 Ca 5391/95 NJW Heft 43/96, XXXIV

 

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