Erstattungsanspruch des Arbeitgebers für Kurzarbeitervergütung nicht für Arbeitspausen

Arbeitgeber haben gegenüber der Bundesanstalt für Arbeit keinen Erstattungsanspruch für Kurzarbeitervergütung, die sie ihren Arbeitnehmern während der Arbeitspausen bezahlen.

Dies gilt nach einem Urteil des Bundessozialgerichts selbst dann, wenn der Arbeitgeber die Pausen bislang stets bezahlt hat.

Urteil des BSG
B 11 AL 19/97 R

Handelsblatt vom 20.06.1998

 

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