Kindergeldfortzahlung bei Au-pair-Aufenthalt wegen Englisch als Voraussetzung für Psychologiestudium

Eine junge Frau wollte ein Jahr in England als Au-pair Mädchen vor der Aufnahme eines Psychologie-Studiums verbringen. Die Familienkasse weigerte sich, den Eltern des Mädchens auch während dieses Jahres das Kindergeld weiter zu zahlen. Dagegen klagten die Eltern vor dem FG Brandenburg. Dieses entschied, dass die Eltern ein Recht auf die Fortzahlung des Kindergeldes haben. Begründet wurde dieses Urteil damit, dass laut der betreffenden Studienordnung das Beherrschen der englischen Sprache eine Voraussetzung für ein Psychologie-Studium ist.

Finanzgericht Brandenburg; Az.: 5 K 959/97 Kg

 

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