BAföG als Volldarlehen verfassungsgemäß
Der erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat auf Vorlagebeschluß des Verwaltungsgerichts Hannovers entschieden, dass die Gewährung von Leistungen für Studierende nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) im Zeitraum von 1983 bis 1990 ausschließlich als DarlehenIn dem Verfahren ging es um die Frage, ob der Gesetzgeber verfassungsrechtlich gehindert war, Studierenden Leistungen für den Unterhaltsbedarf nach dem Bundesausbildungsförderungsrecht nur als Darlehn zu gewähren und ihnen zugleich - als Zuschuß ausgestaltetes - Wohngeld
Beschluß des BVerfG vom 14.10.1997
1 BvL 5/93
Pressemitteilung des BVerfG Nr. 2/98, vom 14.01.1998
NJW Heft 6/98, Seite XVI
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