Arbeitslosenhilfe verjährt nach vier Jahren
Das Bundessozialgericht wies die Klage einer arbeitslosen Frau ab, die nach mehr als fünf Jahren rückwirkend die Zahlung von ArbeitslosenhilfeUrteil des BSG
B 7 AL 64/99R
NJW Heft 30/2000, Seite XLVI
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