Klaus Groth

Kanzlei Groth & Müller

Fachgebiete/Charakteristika

Der Senior der Kanzlei, Jahrgang 1948, absolvierte das Studium der Rechtswissenschaften in Mainz. Seine Zulassung als Rechtsanwalt erhielt er 1977. Seit 1990 ist er zum Notar bestellt.

Herr Groth ist überwiegend als Notar tätig.

Im Bereich Immobilienrecht sind dies z.B. Grundstückskaufverträge, Bauträgerverträge oder lebzeitige Grundstücksübertragungen.

Im Familien- und Erbrecht gestaltet Herr Groth Testamente, Erbverträge, Eheverträge und Scheidungsvereinbarungen, aber auch Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen.

Im Gesellschaftsrecht stehen die Gründungen und Umstrukturierungen von Personen- und Kapitalgesellschaften im Vordergrund.

Seine Kenntnis wirtschaftlicher Zusammenhänge wird auch durch seine Berufung in den Aufsichtsrat einer Rüsselsheimer Bank belegt.


 

Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:

Kontakt

Klaus Groth
Grabenstraße 29 - 31
65428 Rüsselsheim
Hessen
Deutschland

Telefon
+49 (6142) 9627-0
Telefax
+49 (6142) 62255
E-Mail
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Homepage
http://www.groth-mueller.de


 
 

Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Frankfurt
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Nähere Infos unter www.brak.de