Familienrechtsversicherung umfasst keine Rechtstreitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer
Teure KündigungsschutzklageMit der Kündigung
Schließlich blieb das Vorstandsmitglied doch auf den Kosten des Rechtsstreits sitzen. Die abgeschlossene Familienrechtsschutzversicherung umfaßt zwar Rechtsstreitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, als solcher sei der Rechtsschutzversicherte jedoch nach Meinung des Bundesgerichtshofs hier nicht anzusehen. Der Versicherungsschutz umfaßt nämlich nicht die Streitigkeiten eines Versicherten, der wie hier Organ einer juristischen Person, der Sparkasse, ist.
Urteil des BGH IV ZR 238/97 Wirtschaftswoche Heft 17/98, Seite 226
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