Kaskoversicherung: grob fahrlässige Fahrt mit Sommerreifen
Fährt ein Autofahrer mit Sommerreifen in den Winterurlaub, so handelt er nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main grob fahrlässig. Kommt er bei winterlichen Straßenverhältnissen auf der Fahrt ins Rutschen und verursacht er dabei einen Unfall, muss die Vollkaskoversicherung den entstandenen Fahrzeugschaden nicht ersetzen.Urteil des OLG Frankfurt/Main vom 10.07.2003
3 U 186/02
OLGR Frankfurt 2004, 46
Urteil des OLG Frankfurt/Main vom 10.07.2003
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