Kaskoversicherung: Diebstahl eines Vorführwagens
Wird einem Autohändler ein zum Verkauf stehender Vorführwagen gestohlen, so hat ihm die Kaskoversicherung den Händlereinkaufspreis zu erstatten.Urteil des OLG Karlsruhe vom 05.02.2004
12 U 142/03
NJW Heft 14/2004, Seite XII
Urteil des OLG Karlsruhe vom 05.02.2004
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