Inanspruchnahme der Rechtsschutzversicherung
_Versicherungsfall im Arbeitsrecht: z.B. Lohnverzug des Arbeitgebers, KündigungWeder das Angebot einer Aufhebungsvereinbarung noch eine mit einem solchen Angebot verbundene Kündigungsandrohung des Arbeitgebers stellt bereits einen Rechtsverstoß i. S. d. § 14 Abs. 3 ARB 75 dar.
Ein Rechtsverstoß ist erst dann anzunehmen, wenn die Rechtsposition des Versicherungsnehmers verändert wird. Bei einem Angebot zu einer Aufhebungsvereinbarung verbunden mit der Androhung einer fristlosen Kündigung
Anmerk. des Verfassers: Hinsichtlich der Auslegung de Begriffs des Versicherungsfalles im Arbeitsrecht ist die Rechtsprechung sehr widersprüchlich, (vgl. unsere Sparte : Tips/Recht und Versicherungen/ Rechtsschutzversicherung, Rechtsentwicklung).
Amtsgericht Köln vom 06.06.1997; Az.:111 C 495/96 L
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