Heizlüfter im Auto grobfahrlässig
Während der Wintermonate pflegte ein Autobesitzer, sein Auto in der Weise "aufzutauen", daß er einen an den Hausstrom angeschlossenen Heizlüfter in seinen Wagen stellte. Als er das Heizgerät wieder einmal für längere Zeit unbeaufsichtigt in seinem Fahrzeug laufen ließ, fing dieses Feuer. Die wegen des Schadens in Anspruch genommene Kaskoversicherung lehnte den Ersatz ab.Auch das Oberlandesgericht Hamm sah in dem "Auftauen" des Fahrzeuges mittels eines elektrischen Heizlüfters (Leistung 2000 Watt) ein äußerst leichtfertiges Handeln und wies den Zahlungsanspruch des Geschädigten gegen die Kaskoversicherung als unbegründet ab.
OLG Hamm vom 12.02.1997; Az.: 20 U 216/96
Urteil als PDF | Urteil versenden
Kommentare zu diesem Beitrag
Keine Kommentare zu diesem Beitrag vorhanden
Neuen Kommentar verfassen:
Rechtsanwalt-Regionalportale
Rechtsanwälte Mannheim, Rechtsanwalt Berlin, Rechtsanwälte München, Rechtsanwälte Köln, Rechtsanwalt Düsseldorf, Rechtsanwälte Stuttgart, Rechtsanwalt Nürnberg, Rechtsanwalt Essen, Rechtsanwalt Hamburg, Rechtsanwalt Dortmund, Rechtsanwälte Frankfurt am Main, Rechtsanwalt Saarbrücken, Rechtsanwalt Hannover, Rechtsanwalt Bremen, Rechtsanwalt Dresden, Rechtsanwälte Leipzig, Rechtsanwalt Potsdam, Rechtsanwalt Wien, Rechtsanwalt Tirol, Rechtsanwälte Steiermark, Rechtsanwälte Oberösterreich, Rechtsanwälte Kärnten, Rechtsanwalt Vorarlberg, Rechtsanwälte Salzburg, Rechtsanwalt Niederösterreich, Rechtsanwälte Burgenland, Rechtsanwälte Sauerland, Rechtsanwalt Hunsrück, Rechtsanwälte Allgäu, Rechtsanwalt Eifel, Rechtsanwalt Kraichgau, Rechtsanwälte Niederrhein, Rechtsanwälte Oberschwaben, Rechtsanwälte Rheinhessen, Rechtsanwälte Siegerland, Rechtsanwalt Taunus, Rechtsanwalt Münsterland, Rechtsanwälte Liechtenstein, Rechtsanwälte Schweiz, Rechtsanwälte Italien, Rechtsanwalt Luxemburg, Rechtsanwalt Frankreich, Rechtsanwalt Spanien, Rechtsanwälte MallorcaNeue Kanzleien - Wir stellen vor
Aktuelle Rechtstipps
- Bereich Verkehr:
"Führerscheintourismus: Bald ist Schluss mit lustig"
mehr
Kanzlei Bernd Goecke, Speyer - Bereich Handel & Wirtschaft:
"Kick-Back-Zahlungen zukünftig gesetzlich ausgeschlossen?"
mehr
Kanzlei Siegfried Reulein, Nürnberg - Bereich Steuern & Finanzen:
"Auch erfahrene Anleger mit chancenorientierter Anlagestrategie sind über Risiken aufzuklären"
mehr
Kanzlei Siegfried Reulein, Nürnberg - Bereich Mieten & Wohnen:
"Videoüberwachung von Wohnimmobilien"
mehr
Kanzlei Joachim Tschuck, Darmstadt - Bereich Mieten & Wohnen:
"Schützt Selbstmordgefahr vor Räumungsvollstreckung?"
mehr
Kanzlei Joachim Tschuck, Darmstadt
