Grob fahrlässig herbeigeführter Autodiebstahl
Ein Autofahrer stellte seinen Pkw vor einem Weinlager ab, wo sein Beifahrer Waren abholte. Entgegen seiner ursprünglichen Absicht begab sich schließlich auch der Pkw-Fahrer in die Geschäftsräume. Dabei ließ er die Autoschlüssel stecken. In der kurzen Zeit seiner Abwesenheit wurde der unbeaufsichtigte Pkw gestohlen.Das Oberlandesgericht Koblenz entschied, dass dem Fahrzeughalter
Urteil des OLG Koblenz; Az.: 10 U 1146/99
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