Falschangaben bei Berufsunfähigkeitsversicherung
Ein Versicherungsnehmer muss beim Abschluss einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung Fragen nach einer früheren Berufsunfähigkeit richtig und vollständig beantworten. Verschweigt er, dass er infolge eines Unfalls mit schwerer Wirbelsäulenverletzung zehn Monate arbeitsunfähig war, kann die Versicherung den Vertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten. Daran ändert auch nichts, dass der Lendenwirbelschaden in einem der Versicherung bei Vertragsschluss vorgelegten Attest erwähnt wurde. Die Versicherung ist nicht verpflichtet, sich hinsichtlich der weiteren Umstände bei dem Versicherungsnehmer zu erkundigen. Vielmehr obliegt es diesem, von sich aus auf das gesamte Ausmaß der Verletzung hinzuweisen.Urteil des OLG Frankfurt a. M. vom 7.6.2000; Az.: 7 U 249/98
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