Einfaches Abschließen einer Ladentür

Der Besitzer eines Ladens verliert seinen Versicherungsschutz gegen Einbruch nicht deshalb, weil er beim Abschießen der Ladentür den Schlüssel nur einmal umgedreht hat. "br />
Die Versicherung kann ihre Leistung nur dann verweigern, wenn der Versicherungsvertrag ausdrücklich strengere Sicherheitsvorkehrungen fordert.

Urteil des OLG Koblenz 20.03.2003
10 U 928/02
OLGR Koblenz 2003, 442

Urteil des OLG Koblenz 20.03.2003

 

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