Leistungsfreiheit der Versicherung nur bei ordnungsgemäßer Mahnung
Der Bundesgerichtshof hatte sich mit der Frage zu befassen, welche Anforderungen an eine wirksame Mahnung einer Versicherung gegenüber ihrem Kunden wegen verspäteter Zahlung einer Folgeprämie zu stellen sind. Die Leistungsfreiheit der Versicherung wegen Prämienverzugs tritt nur dann ein, wenn der Kunde eine Folgeprämie nicht rechtzeitig gezahlt hat, die Versicherungsgesellschaft daraufhin eine Mahnung unter Beachtung der gesetzlichen Belehrungsbestimmungen ausgesprochen hat und der Versicherungsfall zu einem Zeitpunkt eingetreten ist, in dem sich der Versicherungsnehmer noch in ZahlungsverzugAn die Voraussetzungen einer ordnungsgemäßen Belehrung über die Verzugsfolgen sind strenge Anforderungen zu stellen. Der Versicherungsnehmer darf durch die erteilte Belehrung nicht in den Glauben versetzt werden, eine Zahlung nach Fristablauf könne ihm nichts mehr nutzen. Auf die Verzugsfolgen muss in eindeutiger Weise hingewiesen werden.
Der Hinweis in dem Mahnschreiben, dass der Zahlungsverzug
BGH vom 06.10.1999; Az.: 4 ZR 118/98
Urteil als PDF | Urteil versenden
Kommentare zu diesem Beitrag
Keine Kommentare zu diesem Beitrag vorhanden
Neuen Kommentar verfassen:
Rechtsanwalt-Regionalportale
Rechtsanwalt Mannheim, Rechtsanwälte Berlin, Rechtsanwälte München, Rechtsanwälte Köln, Rechtsanwalt Düsseldorf, Rechtsanwalt Stuttgart, Rechtsanwalt Nürnberg, Rechtsanwalt Essen, Rechtsanwälte Hamburg, Rechtsanwälte Dortmund, Rechtsanwalt Frankfurt am Main, Rechtsanwälte Saarbrücken, Rechtsanwälte Hannover, Rechtsanwalt Bremen, Rechtsanwalt Dresden, Rechtsanwalt Leipzig, Rechtsanwälte Potsdam, Rechtsanwalt Wien, Rechtsanwälte Tirol, Rechtsanwalt Steiermark, Rechtsanwälte Oberösterreich, Rechtsanwälte Kärnten, Rechtsanwälte Vorarlberg, Rechtsanwalt Salzburg, Rechtsanwälte Niederösterreich, Rechtsanwälte Burgenland, Rechtsanwalt Sauerland, Rechtsanwalt Hunsrück, Rechtsanwälte Allgäu, Rechtsanwälte Eifel, Rechtsanwälte Kraichgau, Rechtsanwälte Niederrhein, Rechtsanwalt Oberschwaben, Rechtsanwälte Rheinhessen, Rechtsanwälte Siegerland, Rechtsanwalt Taunus, Rechtsanwalt Münsterland, Rechtsanwalt Liechtenstein, Rechtsanwalt Schweiz, Rechtsanwälte Italien, Rechtsanwalt Luxemburg, Rechtsanwälte Frankreich, Rechtsanwälte Spanien, Rechtsanwalt MallorcaNeue Kanzleien - Wir stellen vor
Aktuelle Rechtstipps
- Bereich Verkehr:
"Führerscheintourismus: Bald ist Schluss mit lustig"
mehr
Kanzlei Bernd Goecke, Speyer - Bereich Handel & Wirtschaft:
"Kick-Back-Zahlungen zukünftig gesetzlich ausgeschlossen?"
mehr
Kanzlei Siegfried Reulein, Nürnberg - Bereich Steuern & Finanzen:
"Auch erfahrene Anleger mit chancenorientierter Anlagestrategie sind über Risiken aufzuklären"
mehr
Kanzlei Siegfried Reulein, Nürnberg - Bereich Mieten & Wohnen:
"Videoüberwachung von Wohnimmobilien"
mehr
Kanzlei Joachim Tschuck, Darmstadt - Bereich Mieten & Wohnen:
"Schützt Selbstmordgefahr vor Räumungsvollstreckung?"
mehr
Kanzlei Joachim Tschuck, Darmstadt
