Berufsunfähigkeitsversicherung muss bei vom Versicherungsnehmer nicht zu vertretenden „Falschangaben“ leisten

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung verweigerte ihrem Versicherungsnehmer jegliche Ersatzleistung, weil er im Antragsformular die Frage nach Vorerkrankungen mit „nein“ beantwortet hatte. In Wirklichkeit befand sich der Mann bereits jahrelang wegen Rückenschmerzen in ärztlicher Behandlung. Er konnte jedoch nachweisen, dass er das dem beim Ausfüllen des Antragsformulars anwesenden Versicherungsvertreter gesagt habe. Dieser meinte aber, die Rückenschmerzen seien berufs- und altersbedingt und müssten daher nicht angegeben werden. Das Oberlandesgericht Bamberg entschied, dass sich die Versicherung das Verhalten ihres Vertreters zurechnen lassen muss. Der Versicherungsvertrag war demzufolge wirksam zustande gekommen. Urteil des OLG Bamberg vom 23.04.2007 1 U 181/06 Pressemitteilung des OLG Bamberg

 

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