Mittelbarer Hagelschaden nicht versichert

Eine bestehende Wohngebäude- und Hausratversicherung ist bei einem Hagelschaden nur dann eintrittspflichtig, wenn der Gebäudeschaden hierdurch unmittelbar verursacht wurde. Entstand der Schaden erst dadurch, dass der Hagel ein Abflussrohr des Hauses verstopft hat und deswegen Wasser

in das Haus eintrat, liegt keine unmittelbare Schadensverursachung mehr vor.

Urteil des LG Bielefeld vom 31.03.2004
21 S 8/04
NJW 44/2004, Seite X

 

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1 Kommentar zu diesem Beitrag vorhanden

  • unmittelbarer Hagelschaden
    Ich sehe eine Täuschung im Versicherungs Vertrag,

    wenn nicht genau definiert ist,dass mittelbare

    schäden nicht versichert sind.
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