Kaskoversicherung: grobe Fahrlässigkeit durch Verstellen des Sitzes
Ein Autofahrer, der während der Fahrt seinen Sitz verstellt und deswegen die Gewalt über sein Fahrzeug verliert, handelt grob fahrlässig. Verursacht er dadurch einen Verkehrsunfall, kann er den an seinem Fahrzeug entstandenen Schaden nicht von seiner Kaskoversicherung ersetzt verlangen.
Urteil des OLG Saarbrücken vom 15.10.2003
5 U 300/03-33
Pressemitteilung des OLG Saarbrücken
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