Wohnungsbrand durch nicht abgeschalteten Elektroherd
Bevor ein Mann früh aus dem Haus ging, briet er sich noch ein paar Koteletts. Die Pfanne mit dem Fett stellt er wieder auf die Herdplatte, vergass in der Eile jedoch, diese auszuschalten. Folge war ein Wohnungsbrand mit über 50.000 DM Schaden.Die in Anspruch genommene Hausratversicherung verweigerte die Zahlung mit der Behauptung, das Verhalten des Mannes sei grobfahrlässig gewesen.
Bei der Beurteilung des Fahrlässigkeitsgrades sah das Gericht
Urteil des OLG Düsseldorf vom 09.08.1995
4 U 172/94
NJW-RR 1996, 221
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