Wiederholte Belehrung des Versicherungsnehmers wegen Obliegenheitsverletzung

Die Leistungsfreiheit der Versicherung wegen einer Obliegenheitsverletzung nach Eintritt des Versicherungsfalls durch falsche oder nicht vollständige Angaben des Versicherungsnehmers ist davon abhängig, ob dieser ausdrücklich und unmissverständlich über den Verlust seines Leistungsanspruchs auch für den Fall, dass falsche oder unvollständige Angaben keinen Nachteil für den Versicherungsnehmer haben, belehrt wurde. Die Belehrung muss bei erneuten Nachfragen der Versicherung innerhalb eines gewissen kürzeren Zeitraums nicht nochmals wiederholt werden. Dieser Zeitraum ist jedoch nach Auffassung des Oberlandesgerichts Hamm nach Ablauf eines Jahres auf jeden Fall verstrichen.

Urteil des OLG Hamm vom 25.08.2000, Az.: 20 U 178/98

 

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