Haftung bei Brandverursachung durch elektrisches Speicherheizgerät

Bei der Verwendung elektrischer Speicherheizgeräte muss darauf geachtet werden, dass sich im Inneren der Geräte - insbesondere bei kalten Außentemperaturen - Temperaturen bis zu 600 Grad Celsius entwickeln können. Daher ist es zwingend notwendig, dass die an den Heizgeräten befindlichen Luftaustrittsgitter freigehalten werden und brennbare Materialien wie z. B. Kleider oder Möbel einen gewissen Anstand dazu haben.
Lässt der Wohnungsmieter während der Nachtzeit ein elektrisches Speicherheizgerät unbeaufsichtigt eingeschaltet im Wohnzimmer zurück, haftet er für den Schaden, wenn sich dadurch in unmittelbarer Nähe befindliche Kleidungsstücke entzünden und einen Wohnungsbrand verursachen. Ein derartiges Verhalten ist fahrlässig.

Urteil des OLG Hamm vom 30.10.2000; Az.: 13 U 51/00

 

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