Kein Unfallversicherungsschutz bei kaputter Bandscheibe
Ansprüche von privaten Unfallversicherungen auf Gewährung einer Invaliditätsrente wegen eines Bandscheibenschadens sind meist nur schwer durchsetzbar. In der Regel gelingt der Nachweis nicht, dass die Beschwerden nicht auf (alters- oder berufsbedingten) Verschleißerscheinungen, sondern auf einem Unfallereignis beruhen.Urteil des OLG Koblenz vom 05.06.2003
10 U 1131/02
OLGR Koblenz 2003, 424
Urteil des OLG Koblenz vom 05.06.2003
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