Frist für Feststellung der Invalidität

Voraussetzung für einen Anspruch aus einer Unfallversicherung wegen Invalidität ist, dass innerhalb von 15 Monaten nach dem Unfall ein Arzt die Invalidität schriftlich feststellt. Zweck dieser Regelung ist es, eine Eintrittspflicht der Versicherung für regelmäßig schwer aufklärbare und unübersehbare Spätschäden auszuschließen.

Das Oberlandesgericht Hamm vertritt die Auffassung, dass es für die schriftliche Feststellung eines Arztes nicht ausreicht, wenn im Prozess zwischen Versicherungsnehmer und Versicherer ein Arzt für die Feststellung der Invalidität benannt wird.

Urteil des OLG Hamm vom 20.08.2003
20 U 18/03
MDR 2003, 34

Urteil des OLG Hamm vom 20.08.2003

 

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