Folgenschweres Ausweichen vor Fuchs
Verunfallt ein Autofahrer, um einen (schwereren) UnfallDer Bundesgerichtshof hielt das Ausweichen auf einer nächtlichen Landstraße vor einem etwa 10 Kilogramm schweren Fuchs grundsätzlich nicht für geboten. Das Gericht
Hinweis: Ebenso entschieden die Karlsruher Richter bei einem ähnlich folgenschweren Ausweichmanöver vor einem Hasen. Auch in diesem Fall konnte der Versicherungsnehmer den durch das Ausweichen entstandenen Schaden nicht durchsetzen (IV ZR 321/95).
Urteil des BGH vom 25.06.2003
IV ZR 276/02
RdW 2003, 594
Urteil des BGH vom 25.06.2003
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