Fahrzeugschaden beim Durchfahren von aufgestautem Wasser

Ein Autofahrer handelt grob fahrlässig, wenn er mit seinem kaskoversicherten Pkw in eine überflutete Straßenunterführung hineinfährt und im aufgestauten Wasser eine Strecke von 26 Metern zurücklegt und dadurch einen Motorschaden an seinem Pkw verursacht. In einem solchen Fall ist die Kaskoversicherung nicht zum Ersatz des entstandenen Schadens verpflichtet.

Urteil des OLG Frankfurt a. M. vom 15.03.2000
7 U 53/99

NJW-RR 2000, 1419

 

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