Alkohol: Verlust des Unfallschutzes
Arbeitnehmer, die auf dem Weg vom oder zum Arbeitsplatz erheblich alkoholisiert Auto fahren, riskieren ihren gesetzlichen Unfallschutz.Dies gilt, so das Bundessozialgericht, selbst dann, wenn den Arbeitnehmer am Unfall
Urteil des BSG
2 RV 40/96
Handelsblatt vom 24.09.1997
NJW Heft 42/97, Seite XLII
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