Aktienverlust infolge Unfallverletzungen
Auch Aktienverluste können noch als erstattungsfähige Unfallfolgen angesehen werden. Ein Autofahrer wurde bei einem UnfallDas Landgericht Kiel sah zwischen dem Spekulationsverlust und dem Verkehrsunfall noch einen ausreichend adäquaten Ursachenzusammenhang und sprach dem Verletzten den geltend gemachten Schaden zu. Der Bankkaufmann konnte schlüssig nachweisen, dass er die verlustträchtigen Aktien in jedem Fall rechtzeitig verkauft hätte und nur durch die Unfallfolgen daran gehindert war.
Urteil des LG Kiel vom 10.06.2003
6 O 22/02
DAR 2004, 96
Urteil des LG Kiel vom 10.06.2003
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