"Notdurft" auf der Strasse unfallversichert
Ein kurioser Fall zum Thema Berufsunfall und Versicherungsschutz: Ein Zimmermann wurde auf dem Heimweg von einem Betrieblichen Richtfest angefahren, als er auf der Strassenfahrbahn seine Notdurft verrichtete. "br />Seine Klage gegen den Unfallversicherungsträger hatte vor dem Landessozialgericht Rheinland-Pfalz Erfolg. Die Richter werteten die Verrichtung der Notdurft auf dem Heimweg von der Arbeit versicherungsrechtlich nicht anders als etwa den Kauf einer Zeitung oder das Einwerfen der Post. Ohne Bedeutung war für das Gericht
Süddeutsche Zeitung vom 22/23.04.1995
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