Dr. Jochen Hofmann-Hoeppel
Kurzprofil
Dr. Jochen Hofmann-Hoeppel trat 1993 zunächst in eine Gemeinschaftskanzlei in Würzburg ein, ehe er als Einzelanwalt seine Anwaltskanzlei im Jahre 1999 in der Marktgemeinde Höchberg, Landkreis Würzburg, eröffnete. Die Kanzlei befindet sich in der Nähe zur Stadtgrenze Würzburgs und ist mit dem Stadtbus Nr. 18 sehr gut erreichbar. Für Autofahrer sind 2 hauseigene Parkplätze vorhanden.
Rechtsanwalt Dr. Hofmann-Hoeppel ist auf den Gebieten des Umweltrechts, des Beamten- und Disziplinarrechts, des Bauordnungs- und Bauplanungsrechts, des Kommunalen Abgabenrechts sowie des allgemeinen Planfeststellungsrechts tätig. Zu seinen Mandanten zählen Gemeinden, Landkreise, Bezirke ebenso wie natürliche Personen.
Die Kanzlei ist montags bis donnerstags von 9.00 – 13.00 Uhr bzw. 14.00 – 16.30 Uhr, freitags von 9.00 – 14.00 Uhr erreichbar. Termine können mit der Sekretärin, Frau Claudia Gunz, vereinbart werden. Auf Wunsch nimmt Dr. Hofmann-Hoeppel auch Termine außer Haus wahr.
Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:
Kontakt
- Dr. Jochen Hofmann-Hoeppel
- Allerseeweg 18
97204 Höchberg
Bayern
Deutschland
- Telefon
- +49 (931) 40480049
- Telefax
- +49 (931) 4043455

Fachgebiete/Charakteristika
Dr. Jochen Hofmann-Hoeppel wurde 1953 in der Stadt Uffenheim (Regierungsbezirk Mittelfranken) geboren. Er studierte Rechtswissenschaften, Geschichte und Philosophie an der Freien Universität Berlin sowie an der Bayer. Julius-Maximilians-Universität Würzburg. Sein Referendariat absolvierte er u. a. am Landgericht Bamberg sowie bei der Regierung von Unterfranken.
Seit 1989 ist Dr. Hofmann-Hoeppel als Rechtsanwalt zugelassen. Nach dem Abschluss des Jurastudiums durch Absolvierung des Ersten Juristischen Staatsexamens im Jahre 1977 beendete er das Studium der Fächer „Geschichte“ und „Philosophie“ mit dem Magistergrad.
Einen seiner Tätigkeitsschwerpunkte hat Dr. Hofmann-Hoeppel auf das Umweltrecht gelegt. Dieses hat im Laufe der letzten Jahre erheblich an Bedeutung gewonnen. Nahezu jedes Unternehmen ist heute mit umweltrechtlichen Problemen konfrontiert. Die entsprechenden Fragestellungen könne in der Regel nur durch den Spezialisten effektiv, schnell und kompetent gelöst werden. Dr. Hofmann-Hoeppel berät Sie umfassend und praxistauglich bei Fragen zum Bundesimmissionsschutzgesetz, zur Gefahrstoffverordnung, zum Chemikaliengesetz, zum Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz, zum Wasserhaushaltsgesetz sowie zu den Baugesetzen.
Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt von Dr. Hofmann-Hoeppel ist das Beamten- und Disziplinarrecht. Das Beamtenrecht als Teilgebiet des Öffentlichen Rechts regelt das Recht derjenigen Personen, die in einem besonderen öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis, dem Beamtenverhältnis, zu einem Dienstherrn stehen. Daraus kann es zu einer Reihe von Konflikten kommen. Dr. Hofmann-Hoeppel informiert, berät und betreut Sie u. a. im Rahmen von Rechtsbehelfen gegen Umsetzungen, Abordnungen, Versetzungen, gegen dienstliche Beurteilungen, bezüglich Bescheiden über die Festsetzung von Dienst- und Versorgungsbezügen sowie in Beihilfeangelegenheiten.
Das Disziplinarrecht dient der Lösung von Konflikten, die auf einem Fehlverhalten eines Beamten beruhen. Ziel des „förmlichen“ Disziplinarverfahrens ist es, durch Einwirkungen auf den Beamten das gestörte Vertrauensverhältnis unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit wieder herzustellen. Dr. Hofmann-Hoeppel vertritt Sie auf diesem Gebiet kompetent bei der Abwehr ungerechtfertigter Disziplinarmaßnahmen.
Bauordnungs- und Bauplanungsrecht haben nicht zuletzt durch die in allen Bundesländern feststellbaren Deregulierungsbemühungen an Bedeutung gewonnen. Das Bauplanungsrecht, normiert in BauGB, regelt die Aufstellung von Flächennutzungs- und Bebauungsplänen durch die Gemeinden, in denen Festsetzungen für die Bebauung von Grundstücken getroffen werden. Das Bauordnungsrecht beschreibt insbesondere die bautechnischen Anforderungen an Bauwerke (Baustoffe, Brandschutz, Abstandsflächen) sowie die Besonderheiten des Baugenehmigungsverfahrens. Für Bauwerber beurteilt Dr. Hofmann-Hoeppel, ob ein Grundstück bebaubar ist; er begleitet Sie auch im Baugenehmigungsverfahren. Für Nachbarn prüft er Bauvorhaben im Hinblick auf die Einhaltung nachbarschützender Vorschriften und unterstützt Sie bei der Durchsetzung von Einstweiligen Anordnungen bzw. Hauptsacheverfahren gegen unzulässige Bauvorhaben.
Zudem ist Dr. Hofmann-Hoeppel Experte auf dem Gebiet des Kommunalen Abgabenrechts. Gemeinden, Landkreise sowie Zweckverbände erbringen für den Bürger lebensnotwendige Leistungen im Bereich der Daseinsvorsorge und schaffen die örtliche Infrastruktur. Für diese Leistungen erheben Sie im Rahmen des Kommunalen Abgabenrechts (Herstellungs-/Verbesserungs-)Beiträge oder aber Benutzungsgebühren. Angesichts wachsender technischer Anforderungen ist seit einiger Zeit ein kontinuierliches Ansteigen der dem Bürger auferlegten Abgaben zu konstatieren, was zu häufigen Auseinandersetzungen auch gerichtlicher Art führt. Hier versucht Dr. Hofmann-Hoeppel zunächst zwischen den Parteien zu vermitteln und eine interessengerechte, faire Lösung zu finden, vertritt Bürger aber auch in Widerspruchs- und verwaltungsgerichtlichen Verfahren gegen Gebühren- und Beitragsbescheide.
Auch das Planfeststellungsrecht wird durch Dr. Hofmann-Hoeppel betreut. Bei Planfeststellungen handelt es sich um die verbindliche rechtliche Ausgestaltung eines geplanten Vorhabens. Hier unterstützt Sie Dr. Hofmann-Hoeppel bei der Durchsetzung Ihrer Interessen bei planfeststellungsbedürftigen Vorhaben nach Straßenrecht (Bundesautobahnen), Eisenbahnrecht (Lärmschutz) und Abfallrecht (Deponien).
Dr. Hofmann-Hoeppel zeichnet sich vor allem durch seine Beharrlichkeit bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche sowie durch „Kreativität“ bei der Problemlösung aus. An seiner Tätigkeit faszinieren ihn vor allem unterschiedlichste Anforderungen, die die jeweiligen Mandanten – seien es Gemeinden, Landkreise oder Bezirke, seien es Bürgerinnen oder Bürger – immer wieder aufs Neue an ihn stellen.
Dr. Hofmann-Hoeppel ist Vorstandsmitglied der Deutschen Gesellschaft für Abfallwirtschaft (DGAW) in Berlin, Mitglied des Deutschen Juristentages sowie der Gesellschaft für Umweltrecht, Berlin.
Er spricht Englisch und besitzt Basiskenntnisse in der italienischen Sprache.
Aufgrund seiner Zulassung zum Oberlandesgericht Bamberg ist es ihm möglich, auch vor jedem anderen Oberlandesgericht der Bundesrepublik Deutschland sowie an jedem Amts- und Landgericht aufzutreten.
Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Bamberg
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Nähere Infos unter www.brak.de


