Gesetzliche Rentenversicherung(Vor der Rentenreform)

Leistung Jahre Sonstige Höhe der Bezüge "br /> (Wartezeit) Voraussetz. in % des letzt. "br /> Bruttoeink.

Große Witwen-/ 5 - Alter mind. 45 Jahre 24 % "br />Witwerrente - oder waisenberechtigtes
Kind ist zu erziehen oder "br /> - berufs- bzw. erwerbsunfähig

kleine Witwen-/ 5 10 %
Witwerrente

Waisenrente 5 Alter: bis 18 Jahre 4 - 6 % (bei Ausbildung bis 27 Jahre) "br />

Regelaltersrente - ab 65 Jahre 45 %

Altersente für 35 - ab 63 Jahre 45 %
langjährig Versicherte

"br />Altersrente für 15 - ab 60 Jahre: nach Vollen- 45 %
Frauen dung des 40. Lebensjahres "br /> bei mehr als 10 Jahre "br /> Pflichtbeitragszeiten

Erwerbsunfähig 5 Die Erwerbsfähigkeit ist auf 39 %
keitsrente Dauer in einer gewissen Regel-
mäßigkeit nicht mehr möglich;
geringfügige Einkünfte fallen
nicht ins Gewicht.

Berufsunfähig- 5 Erwerbsfähigkt. ist auf 26 %
Keitsrente weniger als die Hälfte eines "br /> gesunden Versicherten gesunken

"br />

&Risikosituation bei jungen Leuten in der Gesetzlichen Unfall- und Gesetzlichen Rentenversicherung im Hinblick auf die Verletzten-, Berufsunfähigkeits- (BU) und Erwerbsunfähigkeitsrente (EU):&&

GRV (Gesetzliche Rentenversicherung):

_Voraussetzungen_ _:

BU-/EU-Rente setzt die Erfüllung der allgemeinen Wartezeit von 5 Jahren voraus;
Außerdem müssen in den letzten 5 Jahren vor Eintritt der BU/EU mindestens 3 Jahre Pflichtbeiträge (P-Beiträge) vorliegen (Grundregel); der 5-Jahreszeitraum,in dem die 3 Jahre P-Beiträge vorliegen müssen, verlängert sich u.a. um Anrechnungszeiten. "br />
&Vorzeitige Wartezeiterfüllung&& zur Vermeidung von Härtefällen. Sie ersetzt die Anspruchsvoraussetzungen -allgemeine Wartezeit und Grundregel oder Übergangsre-gelung -.

(a) Arbeitsunfall/Wegeunfall/Berufskrankheit:
Voraussetzungen: Versicherungspflicht im Zeitpunkt des Arbeitsunfalles oder in den
letzten 2 Jahren vor dem Arbeitsunfall mindestens 1 Jahr Pflichtbeiträge.

(b) Freizeitunfall/Krankheit:
Voraussetzungen: Vor Ablauf von 6Jahren nach Beendigung einer(s) Ausbildung(sabschnitts) Entrichtung von mindestens 1 Jahr Pflichtbeiträge in den letzten 2 Jahren vor Eintritt der BU/EU, dann EU-Schutz, aber kein BU-Schutz.

Bei "jungen Selbständigen" (Geburtsjahrgang 1963 und später) erlischt der BU-/EU-Schutz spätestens 2 Jahre nach Beendigung der versicherungspflichtigen Beschäftigung. Durch freiwillige Mindestbei-tragszahlung kann der BU-/EU-Schutz bei dieser Personengruppe aufrecht erhalten werden, weil die allgemeine Wartezeit bis 31.12.1983 nicht erfüllt ist.
Nur dann, wenn diese Personengruppe wegen Krankheit nicht mehr versicherbar ist, ist ihnen ausnahmsweise der "Versicherungsschutz auf Antrag zu empfehlen, damit sie wenigstens einen BU-/EU-Schutz in der Gesetzlichen Rentenversicherung über die Grundregel haben.
Die Versicherungspflicht können diese Selbständigen nur innerhalb von 5 Jahren nach Aufnahme der selbständigen Tätigkeit auf Antrag begründen; diese Versicherungs-pflicht auf Antrag kann nur unter sehr engen Voraus-setzungen wieder beendet werden.

Ein BU-Anspruch besteht auch, wenn die allgemeine Wartezeit bereits erfüllt ist und BU/EU innerhalb von 6 Jahren nach Beendigung eine(s) Ausbildung(sabschnitts) eintritt.

&GUV (Gesetzliche Unfallversicherung):&&

_Voraussetzungen:_ _

Die GUV leistet nur bei Arbeits- und Wegeunfällen. Sie leistet erst ab 20 % Minderung der Erwerbsunfähigkeit. Schüler/Studenten sind nur beim Besuch der Schule/Hochschule versichert.

&Zusammentreffen von Leistungen aus der GUV/GRV:&&

Bei Unfällen, bei denen sowohl eine Leistung aus der GUV als auch aus der GRV erfolgt, wird mindestens eine Leistung in Höhe der GRV-Rente gewährt; übersteigt die Summe beider Leistungen aus der GUV und GRV einen bestimmten Grenzbetrag, werden die GUV-Leistungen und die BU-/EU-Rente aus der GRV maximiert; eine Kürzung wird immer bei der BU-/EU- Rente aus der GRV vorgenommen.

"br />
"br />&Anschriften wichtiger Rentenversicherungsträger:&&

Bundesversicherungsanstalt für Angestellte - BfA - "br />Postfach, 10704 Berlin, Tel.: 030/856-1

#Landesversicherungsanstalten## - LVA -

Baden
Gartenstr. 105, 76135 Karlsruhe Tel.: (0721) 825-0

Berlin
Messedamm 1,14057 Berlin Tel.: (030) 3002-1

Brandenburg
Kosmonautensteig 16, 15236 Frankfurt/O Tel.: (0335) 5510

Braunschweig
Kurt-Schumacher-Str. 20, 38102 Braunschweig Tel.: (0531) 7006-0

Hamburg
Überseering 10, 22297 Hamburg Tel.: (040) 6381-0

Hannover
Lange Weihe 2, 30880 Laatzen Tel.: (0511) 829-1

Hessen
Städelstr. 28, 60596 Frankfurt Tel.: (069) 6052-0

Mecklenburg-Vorpommern
Neustrelitzer Straße 120, 17033 Neubrandenburg Tel.: (0395) 37 00

Niederbayern-Oberpfalz
Am alten Viehmarkt 2, 84028 Landshut Tel.: (0871) 81-0

Oberbayern
Thomas-Dehler-Str. 3, 81737 München Tel.: (089) 67 81-0

Ober- und Mittelfranken
Wittelbacher Ring 11, 95444 Bayreuth Tel.: (0921) 607-0
"br />Oldenburg - Bremen
Huntesstr. 11, 26135 Oldenburg Tel.: (0441) 9270

Rheinland - Pfalz
Eichendorffstr. 4-6, 67346 Speyer Tel.: (06232) 17-0

Rheinprovinz
Königsallee 71, 40215 Düsseldorf Tel.: (0211) 937-0

Saarland
Martin-Luther-Str. 2-4, 66111 Saarbrücken Tel.: (0681) 3093-0

Sachsen
Georg-Schumann-Str. 146, 04159 Leipzig Tel.: (0341) 55055

Sachsen-Anhalt
Paracelsusstr. 21, 06114 Halle Tel.: (0345) 2130

Schleswig-Holstein
Kronsforder Allee 2-6, 23560 Lübeck Tel.: (0451) 4850

Schwaben
An der blauen Kappe 18, 86152 Augsburg Tel.: (8621) 500-0

Thüringen
Kranichfelder Str. 3, 99097 Erfurt Tel.: (0361) 4850

Unterfranken
Friedensstr. 12-14, 97072 Würzburg Tel.: (0931) 802-0

Westfalen
Gartenstr. 194, 48147 Münster Tel.: (0251) 238-0

Württemberg
Adalbert-Stifter-Str. 105, 70437 Stuttgart Tel.: (0711) 848-1

&Bundesknappschaft&&
Pieperstr. 14-28, 447879 Bochum Tel.: (0234) 304-0

&Seekasse&&
Reimerstwiete 2, 20457 Hamburg Tel.: (0921) 607-0

Bahn-Versicherungsanstalten
Karlstr. 4-6, 60329 Frankfurt Tel.: (069) 265-1

Künstlersozialkasse
Langegoogstr. 12, 26384 Wilhelmshaven Tel.: (04421) 3080

Verband Deutscher Rentenversicherungsträger,
Eysseneckstr. 55, 60322 Frankfurt/Main "br />

"br /> "br />
|_ _|_ _ _ _ _ _|_|_ _|_| ___________________
Versicherungsnummer Name
(bei der gesetzlichen
Rentenversicherung) "br /> _____________________ "br /> Straße

_____________________ "br /> PLZ Ort
An die "br />
____________________ ________________
Telefon
____________________

____________________ ________________ (Adresse des Rentenver- Datum
sicherungsträgers) "br />

"br /> "br />Sehr geehrte Damen und Herren,

unter Bezugnahme auf § 109 bzw. § 149 SGB VI erbitte ich Auskunft über die Höhe meiner bisher erworbenen Renten-anwartschaften.

Übersendung meines bisher gespeicherten Versicherungsverlaufs.

Den von Ihnen gespeicherten Versicherungsverlauf

habe ich bisher nicht erhalten. "br />
habe ich geprüft und richtig befunden.
habe ich geprüft und mache hierzu noch folgende
Anmerkungen:

Mit freundlichen Grüßen

&Tips zum Rentenantrag:&&

&An wen Sie sich wenden können:&&

* unmittelbar an die Rentenanstalt (BfA oder Landesversicherungsanstalt)
* an eine Auskunfts- oder Beratungsstelle Ihrer Rentenanstalt oder des örtlichen Versicherungsamtes der Gemeinde oder des Landkreises
* an zugelassene Rentenberater (die allerdings - ähnlich wie Rechtsanwälte - nur gegen ein entsprechendes Honorar tätig werden)

&Was Sie alles benötigen:&&

* soweit Sie noch berufstätig sind, eine sog. Entgelt-"Vorausbescheinigung" von Ihrem Arbeitgeber für die letzten Beschäftigungsmonate (falls Sie Krankengeld beziehen, erhalten Sie eine solche Bescheinigung von Ihrer Krankenkasse, sind Sie arbeitslos, ist hierfür das Arbeitsamt zuständig)
* den letzten, von Ihrer Rentenversicherung übersandten "Versicherungsverlauf"
* Geburtsurkunden von Kindern, soweit diese noch nicht auf dem Rentenkonto eingetragen sind
* einen lückenlosen Versicherungsverlauf
* sofern Sie derzeit andere Sozialleistungen (Kranken- oder Arbeitslosengeld, Unfallrente) beziehen, entsprechende Angaben hierüber
* beantragen Sie eine Rente wegen Berufs- und Erwerbsunfähigkeit, eine kurze Auflistung der bisher ausgeübten Berufe in zeitlicher Reihenfolge, Angaben über die Gesundheitsstörungen und Anschrift(en) Ihres Hausarztes sowie der weiteren Ärzte, bei denen Sie in Behandlung sind

"br />
"br />

 

Urteil als PDF | Urteil versenden

 

Waren diese Informationen hilfreich?

 

Kommentare zu diesem Beitrag

Keine Kommentare zu diesem Beitrag vorhanden

 

Neuen Kommentar verfassen:

Name
E-Mail
Hinweis: Ihre E-Mailadresse wird nicht veröffentlicht.
Ich möchte bei neuen Kommentaren benachrichtigt werden

Betreff
Kommentar
 

 

Rechtsanwalt-Regionalportale

Rechtsanwalt Mannheim, Rechtsanwalt Berlin, Rechtsanwalt München, Rechtsanwalt Köln, Rechtsanwalt Düsseldorf, Rechtsanwalt Stuttgart, Rechtsanwalt Nürnberg, Rechtsanwälte Essen, Rechtsanwalt Hamburg, Rechtsanwälte Dortmund, Rechtsanwälte Frankfurt am Main, Rechtsanwalt Saarbrücken, Rechtsanwälte Hannover, Rechtsanwälte Bremen, Rechtsanwälte Dresden, Rechtsanwälte Leipzig, Rechtsanwälte Potsdam, Rechtsanwälte Wien, Rechtsanwalt Tirol, Rechtsanwälte Steiermark, Rechtsanwälte Oberösterreich, Rechtsanwalt Kärnten, Rechtsanwälte Vorarlberg, Rechtsanwälte Salzburg, Rechtsanwälte Niederösterreich, Rechtsanwalt Burgenland, Rechtsanwalt Sauerland, Rechtsanwalt Hunsrück, Rechtsanwälte Allgäu, Rechtsanwälte Eifel, Rechtsanwalt Kraichgau, Rechtsanwälte Niederrhein, Rechtsanwalt Oberschwaben, Rechtsanwalt Rheinhessen, Rechtsanwälte Siegerland, Rechtsanwalt Taunus, Rechtsanwalt Münsterland, Rechtsanwalt Liechtenstein, Rechtsanwälte Schweiz, Rechtsanwalt Italien, Rechtsanwalt Luxemburg, Rechtsanwälte Frankreich, Rechtsanwälte Spanien, Rechtsanwalt Mallorca

Aktuelle Rechtstipps