Rentenzeiten, Ausbildung im Ausland
Das Bundessozialgericht entschied, daß im Ausland erbrachte Ausbildungszeiten (Schule, Berufsausbildung, Studium) auf die Rentenversicherung in Deutschland angerechnet werden müssen. "br />Voraussetzung für die Anerkennung ist jedoch, daß Qualität und Dauer der ausländischen Ausbildung mit der entsprechenden Ausbildung in Deutschland vergleichbar sind.
Urteil des BSG
4 RA 18/94
FAZ vom 22.06.1996
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