ErbStG ist verfassungswidrig

Frist bis 31.12.2008

Am 31.01.2007 hat das Bundesverfassungsgericht seine Entscheidung vom 07.11.2006 bekannt gegeben. Das derzeitige Erbschaftsteuerrecht ist verfassungswidrig. Bei der Bewertung des Nachlasses treten zu große Unterschiede auf. Einige Vermögensgegenstände wie Sparvermögen, Bargeld oder Aktienpaket werden mit dem tatsächlichen Wert (Verkehrswert) erfasst. Für Betriebsvermögen oder Immobilien wird nicht ihr tatsächlicher Wert, sondern ein geringerer Wert (teilweise unter 50 % ) angesetzt. Der Gesetzgeber muss bis zum 31.12.2008 ein neues Gesetz erlassen. Darin soll bei der Bewertung kein Unterschied gemacht werden.

Die Bundesnotarkammer und einige Experten befürchten eine höhere Besteuerung und raten sich mit der Überlassung des Erbes schon zu Lebzeiten zu befassen. Ist Eile notwenig? Ich meine nicht.

Das Bundesverfassungsgericht räumt die Möglichkeit ein, bestimmtes Vermögen zu privilegieren, entweder den Steuersatz zu reduzieren oder ganz oder teilweise auf die Besteuerung zu verzichten. Das Gericht nennt ausdrücklich auch die Immobilien.

Eile ist schon deshalb nicht angesagt, weil das derzeit geltende Recht noch bis Ende 2008 angewandt werden soll. Soweit Sie überlegen, Ihr Vermögen auf die nächste Generation zu übertragen, sollten Ihre Überlegungen nicht vorrangig von steuerlichen Zielen geprägt sein. Steht bereits fest, dass Vermögen übertragen wird, besteht in diesem oder spätestens im nächsten Jahr Handlungsbedarf.

 

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Autor dieses Artikels

Michael Hübner
Aachen

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