Schaden durch verspätet ausbezahlte Versicherungsumme
Zwei Brüder nahmen für ihr gemeinsames Unternehmen einen KreditDer Bundesgerichtshof bejahte die Ersatzpflicht der Versicherungsgesellschaft: Die Versicherung befand sich mit der Auszahlung der an die Bank abgetretenen Forderung in Verzug. Dadurch ist dem Sicherungsgeber, dem überlebenden Bruder, ein Schaden in Höhe der zusätzlich aufzuwendenden Zinsen
Urteil des BGH vom 22.01.1997
IV ZR 332/95
NJW-RR 1997, 663
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