Pflicht zur Pflegeversicherung für Beamte
Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe sind Beamte, die privat krankenversichert sind, zum Abschluss eines Pflegeversicherungsvertrages verpflichtet. Ob die Beitragspflicht zur Pflegeversicherung auch für solche Beamte gilt, die nicht privat krankenversichert sind, ließ das GerichtUrteil des OLG Karlsruhe; 1 Ss 18/00
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