Krankenkasse zahlt nicht für untersagtes Medikament

Eine gesetzliche Krankenkasse hat nicht für Arzneimittel aufzukommen, deren Verwendung im Widerspruch zur Rechtsordnung steht. Hat der Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen ein bestimmtes Medikament wie hier ATC, ein umstrittenes Präparat zur Krebsbehandlung, ausgeschlossen, muss der Patient für die Kosten selbst aufkommen.

Urteil des BSG vom 23.05.2000
B 1 KR 2/99 R

RdW 2000, 630

 

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