Krankenkasse muß Kosten für Goldgußfüllungen übernehmen

Eine Krankenkasse ist verpflichtet, die Kosten für den Austausch von Amalgamfüllungen durch Goldgußfüllungen zu übernehmen, wenn die Amalgamfüllungen bei dem Versicherten mit großer Wahrscheinlichkeit für ständig wiederkehrende Migräneanfälle ursächlich sind.

 

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