Krankenhaus - Notopfer ist zulässig
Nach einer Entscheidung des Bundessozialgerichtes durfte das "Krankenhaus – Notopfer" für das Jahr 1997 von den Krankenkassen erhoben werden. Das GerichtBundessozialgericht (v. 23.09.1999); AZ: B 12 KR 16 und 17/98 R
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