Kein Kostenübernahmeanspruch eines Behinderten gegen Krankenkasse für Notebook einschließlich behindertengerechter Software

Ein Behinderter hat gegenüber seiner Krankenversicherung keinen Erstattungsanspruch für die Anschaffung eines Notebooks einschließlich behindertengerechter Software für Studienzwecke.

Urteil des BSG vom 30.01.2001,B 3 KR 10/00 R,NJW 2001, 3431

 

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