Zahnersatzkosten für in Spanien lebenden Deutschen

Ein deutscher Rentner, der seinen Wohnsitz in das europäische Ausland verlegt, ist weiterhin Versicherter bei der für den letzten inländischen Wohnsitz zuständigen deutschen Krankenversicherung und hat ihr gegenüber Anspruch auf Zahlung von Zuschüssen zu einer in Deutschland durchgeführten zahnprothetischen Versorgung.

Urteil des BSG vom 16.06.1999; Az.: 2 1 KR 5/98R

 

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